Überschlägliche Marktwerteinschätzungen

Plausibilitätsprüfungen von Kauf- und Verkaufspreisangeboten

Verkehrswertgutachten
Gemäß § 194 BauGB

Für folgende Bewertungsobjekte:

  • Unbebaute Grundstücke
  • Wohnimmobilien, wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Wohn und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Sonderimmobilien
  • sowie für Grunstücksgleiche Rechte und Belastungen

Für folgende Anlässe:

  • Kauf / Verkauf
  • Beleihung
  • Vermögensauseinandersetzungen (Erbschaft, Scheidung u.a.)
  • Vermögensverwaltung
  • steuerliche Anlässe
  • Zwangsversteigerungen
  • Ermittlung des Wertes von grundstücksbezogenen Rechten / Belastungen

Für Objekte in Magdeburg, in den Landkreisen Börde, Jerichower Land, und Salzlandkreis sowie in Sachsen-Anhalt und in den angrenzenden Bundesländern.

Sowie eine professionelle Immobilienvermarktung
für o.g. und Immobilien aller Art

Das frei zu vereinbarende Sachverständigenhonorar ist abhängig vom Umfang und von der Komplexität der Bewertung. Basis ist die Abrechnung nach der Honorarordnung für Bewertungssachverständige (nach § 34 HOAI), möglich ist auch eine Abrechnung in Anlehnung an das Gesetz zur Vergütung von Sachverständigen (JVEG), ebenso wie ein Zeithonorar oder ein Pauschalhonorar. Eine kostenfreie Wertermittlung ist im Rahmen der Vermarktung durch das SVB möglich. Die notwendige Provision für die Vermarktung ist ebenfalls frei vereinbar.